Zuständig ist die Jugendhilfe im Strafverfahren für Jugendliche und Heranwachsende im Alter zwischen 14 und 21 Jahren, die im Stadtgebiet Hanau wohnen und straffällig geworden sind.
Entsprechend des gesetzlichen Auftrags berät, unterstützt und begleitet die Jugendhilfe im Strafverfahren die jungen Menschen und deren Erziehungsberechtigen ganzheitlich während des Ermittlungs- und Strafverfahrens. Die Jugendhilfe im Strafverfahren betrachtet den jungen Menschen und die Straftat im Kontext seiner Lebenssituation und bezieht das direkte Umfeld sowie vorhandene Ressourcen mit ein.
Überblick über Aufgabenbereiche
- Begleitung vor, während und nach Ermittlungs- und Strafverfahren
- Ansprechpartner für alle Beteiligten
- Beratung und Begleitung der Jugendlichen und ihrer Erziehungsberechtigten sowie der Heranwachsenden
- Informationen zum Ablauf des Strafverfahrens und möglichen Folgen
- Verfassung einer sozialpädagogischen Stellungnahme
- Vorschläge für passende mögliche Sanktionen
- Begleitung/Unterstützung bei der Erfüllung von Auflagen und Weisungen
- Vermittlung an Beratungsstellen, Behörden und Hilfseinrichtungen
- Kontakthalten zu inhaftierten jungen Menschen
- Schnittstelle zum Kommunalen Sozialen Dienst
- Präventionsarbeit