Die besonders enge Zusammenarbeit mit der Polizei erleichtert es den beiden im HdJR tätigen Staatsanwältinnen, bereits im Ermittlungsverfahren auf den Verfahrensgang Einfluss zu nehmen, gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen abzustimmen und etwaige rechtliche Fragen zu bewerten. Nach polizeilicher Erstbearbeitung können die Verfahren auf „kurzem Wege“ an die Staatsanwaltschaft abgegeben und dort binnen kurzer Zeit abschließend bearbeitet werden.
Unsere Aufgaben
Die Staatsanwaltschaft im Haus des Jugendrechts (HdJR) Wiesbaden ist zuständig für die Bearbeitung aller Straftaten, die von Jugendlichen und Heranwachsenden zwischen 14 und 21 Jahren mit Wohnsitz in Wiesbaden begangen werden, wobei der Schwerpunkt auf der Straßenkriminalität liegt. In der Regel nicht im Haus des Jugendrechts bearbeitet werden Tötungsdelikte, Sexualdelikte, Verkehrsdelikte und schwerere Drogendelikte.
Die staatsanwaltschaftliche Praxis im HdJR ist geprägt durch eine besonders enge Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Jugendamt. Erreicht wird diese durch einen gesteigerten wechselseitigen Informationsaustausch, frühzeitige Einbindung der Staatsanwaltschaft in die Ermittlungen und Teilnahme an den Tages- und Wochenbesprechungen. Erforderliche Ermittlungsmaßnahmen können so bereits im Vorfeld abgestimmt und koordiniert werden. Aufgrund der kurzen Wege können Ermittlungsverfahren nach polizeilicher Erstbearbeitung bereits nach wenigen Tagen, oftmals binnen Stunden, abschließend bearbeitet werden.
Im Rahmen der Verfahrensbearbeitung besteht teilweise direkter Kontakt der Staatsanwältinnen zu den Beschuldigten. Die hierbei geführten Gespräche dienen einerseits der Erörterung rechtlicher Konsequenzen strafbaren Handelns zur Vermeidung von Wiederholungstaten und Untersuchungshaft sowie andererseits der zeitnahen außergerichtlichen Verfahrensbeendigung durch Führen von Ermahnungsgesprächen bei Ersttätern.
Die Staatsanwaltschaft im HdJR beteiligt sich an mehreren Projekten mit dem Ziel der effektiveren erzieherischen Einwirkung auf junge Straftäter durch enge Zusammenarbeit mit dem Kriminalpädagogischen Jugendprojekt (Teen-Court), dem Täter-Opfer-Ausgleich und dem Suchthilfezentrum Wiesbaden.