Erforderliche Ermittlungsmaßnahmen können so bereits im Vorfeld abgestimmt und koordiniert werden. Die Staatsanwaltschaft im Haus des Jugendrechts setzt auch Schwerpunkte mit Blick auf eine sinnvolle erzieherische Verfahrensbeendigung in enger Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe und der Täter-Opfer-Ausgleichsstelle und steht auch in engem Kontakt zu Verteidigern und Gerichten. Die Staatsanwaltschaft schließt alle Ermittlungsverfahren ab. Sofern eine Intervention durch die Gerichte erforderlich erscheint, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, wirkt in der Hauptverhandlung mit und stellt die geeigneten Anträge.
Im Rahmen der Vollstreckung rechtskräftiger Urteile, welche in Jugendsachen durch das Gericht erfolgt, wird die Staatsanwaltschaft im Hinblick auf jede relevante Entscheidung gehört und kann so, bis zum Ende des Strafverfahrens, an der Erziehung des betroffenen Jugendlichen oder Heranwachsenden mitwirken.
Auch außerhalb der konkreten Ermittlungsverfahren nimmt die Staatsanwaltschaft an Besprechungen, insbesondere an Haus- und Fallkonferenzen teil.