Zielsetzung ist ein abgestimmtes und schnelles Reagieren auf strafbares Verhalten junger Menschen. Damit soll ein Beitrag zur nachhaltigen Bekämpfung und Reduzierung der Jugendkriminalität im Stadtgebiet Offenbach geleistet werden.
Nach dem im Jugendstrafrecht geltenden Wohnortprinzip werden im Haus des Jugendrechts Offenbach alle Straftaten bearbeitet, die von Kindern, Jugendlichen (14 bis unter 18 Jahre) und Heranwachsenden (18 bis unter 21 Jahre) mit Wohnsitz in Offenbach begangen werden. Ausgenommen sind Tötungsdelikte und schwere Sexualdelikte. Kurze Kommunikationswege ermöglichen es, die Ermittlungsverfahren effektiver und schneller abzuschließen und mit dem im Jugendstrafrecht verankerten Erziehungsgedanken für den Einzelfall passgenaue Unterstützungs- und Sanktionsmöglichkeiten zu erarbeiten.
Das Haus des Jugendrechts Offenbach hat als viertes seiner Art im Bundesland Hessen Anfang Januar 2019 seine Tätigkeit aufgenommen.
Am 10.04.2019 wurde es offiziell eröffnet. Seinen Sitz hat das Haus des Jugendrechts im Kaiserpalais in Offenbach, Kaiserstraße 39.
- Besetzt ist es mit 22 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten der Schutz-und Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Südosthessen.
- Die Staatsanwaltschaft im Haus des Jugendrechts Offenbach ist mit drei Jugendstaatsanwältinnen und zwei Sekretariatsmitarbeitern im Haus tätig.
- Die Stadt Offenbach ist mit zwei Mitarbeiterinnen des Jugendamtes und der Täter-Opfer-Ausgleich mit einer Mitarbeiterin vertreten.