Kind sitzt auf Bank

Jugendhilfe im Strafverfahren

Wird ein Jugendlicher straffällig, löst das häufig Konflikte zwischen ihm und seinen Eltern, seiner Familie aus, das gegenseitige Vertrauen kann massiv belastet werden. Die Jugendhilfe im Strafverfahren im Haus des Jugendrechts (HdJR) ist in jedem Stadium des Straf- oder Ermittlungsverfahrens Ansprechpartner für junge Menschen und deren Familien und Eltern.

In gemeinsamen Gesprächen sollen Wege zur Verbesserung der Situation gefunden werden. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe im Strafverfahren bei Fragen zur Jugendhilfe, zur schulischen und beruflichen Situation und bei persönlichen Problemen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren wird als Fachteam des Frankfurter Jugend- und Sozialamtes automatisch eingeschaltet, wenn Jugendliche (14-17 Jahre) oder Heranwachsende (18-20 Jahre) Straftaten begangen haben. Junge Menschen werden vor, während und nach einem Ermittlungs- oder Strafverfahren beraten.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe im Strafverfahren begleiten die Jugendlichen und Heranwachsenden zu den Gerichtsverhandlungen und machen Vorschläge zu den richterlichen Maßnahmen. In bestimmten Fällen kann auch auf die Durchführung einer Gerichtsverhandlung verzichtet werden. Dann wird gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft nach einem geeigneten Weg zur Beendigung des Verfahrens mit entsprechenden Auflagen und Weisungen gesucht.

Kontakt

Jugendhilfe im Strafverfahren

Haus des Jugendrechts Frankfurt am Main-Süd

Fax

069/21240547

Alternative Telefonnummer:
+49 69 2123 - 5010

Aschaffenburger Straße 19
60599 Frankfurt am Main