Statue der Justitia

Täter-Opfer-Ausgleich

Hanau
Täter-Opfer-Ausgleich

Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) im Jugendgerichtsgesetz hat kriminalpräventiven und normenverdeutlichenden Charakter, indem er den Beschuldigten mit den Folgen seiner Tat konfrontiert und ihm Gelegenheit zur Auseinandersetzung bietet. Als konfliktzentriertes Angebot setzt der Täter-Opfer-Ausgleich den Schwerpunkt auf die Partizipation und Eigenverantwortlichkeit der Betroffenen an einer Lösung. Die Förderung und Unterstützung konstruktiver Konfliktbewältigung wird dabei als Gewalt- wie Kriminalprävention bewertet.
Der neutrale Rahmen eines Gesprächs ist durch die Beteiligung einer Mediatorin/eines Mediators (Konfliktberater/Konfliktberaterin) gesichert.

Die Zuweisung zur Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs erfolgt durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. Der Wunsch oder die Anregung zu einer außergerichtlichen Schlichtung kann von allen am Strafverfahren Beteiligten erfolgen. Eine Kontaktaufnahme kann auch durch die Rechtsanwälte des Beschuldigten oder des/der Geschädigten hergestellt werden. 
Grundsätzlich ist die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs in jedem Stadium des Strafverfahrens und unabhängig von der Schwere der Straftat möglich.

Ablauf

Das Ausgleichsverfahren hat folgende Komponenten:

Mit den am Konflikt beteiligten Beschuldigten und Geschädigten werden zunächst getrennte Vorgespräche geführt. Der Vorfall sowie Überlegungen zu einem Ausgleich oder einer Wiedergutmachung sind dabei Inhalt. Die Voraussetzung für den nächsten Schritt ist die Bereitschaft des Beschuldigten/der Beschuldigten die Verantwortung für die Tat zu übernehmen.

Ein Ausgleichsgespräch zur Konfliktregelung findet statt.

Konfliktregelung

  • Schilderung des Vorfalls aus der subjektiven Sichtweise der Beteiligten
  • Konfrontation mit der Tat und den Tatfolgen
  • Aufarbeitung des Tatgeschehens
  • Suche nach dem gemeinsamen Nenner
  • Lösungsmöglichkeiten erörtern
  • Emotionale Tataufarbeitung

Wiedergutmachung

Beschuldigte und Geschädigte bringen ihre Vorstellungen zu einer Wiedergutmachung ein.

  • Übereinkunft über den gemeinsamen Nenner
  • Schriftliche Vereinbarung über das Ergebnis

Ergebnisse eines gelungenen Täter-Opfer-Ausgleichs können sein:

  • Entschuldigung
  • Nachhaltige Konfliktlösung und Streitbeilegung
  • Übernahme von Verantwortung für das eigene Handeln
  • Vereinbarungen für die Zukunft
  • Verhaltensvereinbarung (im tgl. Umgang)
  • Finanzieller Ausgleich in Form von Schmerzensgeld oder Schadensregulierung
  • Geschenke als symbolische Geste
  • Wiederherstellung des sozialen Friedens

Über einen Opferfonds erhalten mittellose Beschuldigte die Möglichkeit vereinbarte Wiedergutmachungsleistungen gegenüber Geschädigten zu erbringen. Dabei werden von den Beschuldigten nachgewiesene gemeinnützige Arbeitsleistungen in Stundensätze umgerechnet und der Geldwert an die Geschädigten ausgezahlt. Ebenso können zinslose Darlehen zu diesem Zweck gewährt werden.