Mensch mit Rucksack in der Hand

Jugendamt des Main-Kinzig-Kreises

Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist sowohl Unterstützung als auch Beratungs- und Hilfsangebot für Jugendliche und Heranwachsende sowie für deren Familien. Im Main-Kinzig-Kreis wird diese Aufgabe ausschließlich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des spezialisierten „Fachdienstes Jugendhilfe in Strafverfahren“ wahrgenommen. In Strafsachen gegen Jugendliche (14-17 Jahre) und Heranwachsende (18-20 Jahre) ist das zuständige Jugendamt gesetzlich dazu angehalten, der Staatsanwaltschaft und dem Jugendgericht über die Persönlichkeit des Beschuldigten und dessen Lebenssituation zu berichten.

Im Besonderen trifft die Jugendhilfe im Strafverfahren eine Einschätzung bezüglich der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Jugendlichen. Im Falle eines Heranwachsenden gibt sie zusätzlich eine Empfehlung hinsichtlich des anzuwendenden Strafrechts (Jugendstrafrecht oder allgemeines Strafrecht). Auch nach einer Verurteilung stehen die Vertreterinnen und Vertreter der Jugendhilfe im Strafverfahren den Jugendlichen zur Seite und stellen Kontakte zu sozialen Diensten wie z. B. der Drogenberatung her. Die Wiedereingliederung in die Gesellschaft ist eines der wichtigsten Ziele der Jugendhilfe im Strafverfahren.

Aufgabe der Jugendhilfe in Strafverfahren ist es, im Verfahren und besonders in der Hauptverhandlung alle pädagogischen und sozialen Gesichtspunkte zur Sprache zu bringen und das Jugendgericht dahingehend zu beraten, eine geeignete und dem jungen Menschen individuell angepasste Maßnahme zu finden. Im Anschluss an die Hauptverhandlung wird dem Jugendamt die Überwachung der Auflagen und Weisungen übertragen. Aufgabe der Jugendhilfe in Strafverfahren ist es nun, die Jugendlichen und Heranwachsenden bei der Erfüllung ihrer Auflagen beziehungsweise Weisungen zu beaufsichtigen und zu unterstützen. Die Mitarbeitenden sind+49 sowohl Ansprechpartner bei Schwierigkeiten und Hindernissen als auch Vermittler zwischen den Heranwachsenden und dem Jugendrichter beziehungsweise der Jugendrichterin.

Im Haus des Jugendrechts Hanau werden die Fälle aus folgenden Bezirken des Main-Kinzig-Kreises bearbeitet:

  • Bruchköbel, Nidderau, Niederdorfelden
    Ansprechpartnerin: Frau Pförtner, Telefon: +49 6181 292 - 22483
  • Erlensee, Großkrotzenburg, Neuberg, Schöneck
    Ansprechpartnerin: Frau Rothkirch, Telefon: +49 6181 292 - 22480
  • Hammersbach, Langenselbold, Rodenbach, Ronneburg
    Ansprechpartnerin: Frau Laubach, Telefon: +49 6181 292 - 22459
  • Maintal
    Ansprechpartnerin: Frau Frank, Telefon: +49 6181 292 - 22456

E-Mail (Team): juhis-hu@mkk.de

Kontakt

Frau Möller

Geschäftszimmer

Haus des Jugendrechts Hanau

Jugendamt Main-Kinzig-Kreis - Jugendhilfe in Strafverfahren
Steinstr. 6, Tür 4
63450 Hanau