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Die Polizei im Haus des Jugendrechts (HdJR) Kassel ist durch 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kriminalkommissariats K36 vertreten.

Unsere Zuständigkeit

In dem Kommissariat werden grundsätzlich alle Straftaten und Ordnungswidrigkeiten von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden (Lebensalter unter 21 Jahre bei Tatbegehung) bearbeitet, die in der Stadt oder im Landkreis Kassel wohnen. Ausgenommen sind die Dienstbezirke der Polizeistationen Hofgeismar und Wolfhagen. Im Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende wird nach dem sogenannten „Wohnortprinzip“ der Tatverdächtigen verfahren. Es spielt also zunächst keine Rolle, wo eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit passiert ist.

Von der Bearbeitung im Haus des Jugendrechts ausgenommen sind zum Beispiel Tötungs-, Sexual- und Staatsschutzdelikte, umfangreichere Verfahren der Betäubungsmittelkriminalität, Verkehrsunfälle und Verkehrsunfallfluchten.

Weiterhin werden alle Jugendschutzdelikte im HdJR bearbeitet, also jedes Ermittlungsverfahren, bei dem ein Kind oder eine Jugendliche / ein Jugendlicher durch erwachsene Personen verletzt wurde.

Unser Vorgehen

Im Rahmen der Sachbearbeitung werden alle Informationen, die als Beweise für eine spätere Verhandlung von Bedeutung sein könnten, zusammengetragen. Mit Blick auf die Tatverdächtigen können das sowohl belastende, als auch entlastende Beweise sein. Zudem legen die für die Jugendsachbearbeitung geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Anhörungen und Vernehmungen ein besonderes Augenmerk auf die aktuellen sozialen und entwicklungsspezifischen Besonderheiten bei den anzuhörenden oder zu vernehmenden Personen.

In Abstimmung mit anderen Polizeidienststellen, der Staatsanwaltschaft und der Jugendhilfe im Strafverfahren wird die Polizei im HdJR im Rahmen ihres Auftrages neben der Bearbeitung der Ermittlungsvorgänge auch im Bereich der Kriminalprävention und der Gefahrenabwehr tätig.

Von Bedeutung ist hier auch der enge Austausch mit den Fachdienststellen für Kriminalprävention (z.B. Jugendkoordination/Migrationsbeauftragte) und den Schutzleuten vor Ort bei den Polizeirevieren.

In Abstimmung mit Polizeirevieren und Fachdienststellen sind zudem „Schwerpunktkontrollen“ an Örtlichkeiten mit besonderen Auffälligkeiten oder von Klientel, bei dem ohne frühzeitige Intervention mit Konfliktpotential zu rechnen ist, beabsichtigt.

Unser Ziel

Ziel des K 36 im HdJR ist das frühzeitige und vernetzte Arbeiten aller Institutionen im Haus zum Zwecke der nachhaltigen Entwicklungsförderung und Beendigung von strafrechtlich relevantem Verhalten. Präventive Maßnahmen greifen hier nach dem Prinzip der „Hilfe zur Selbsthilfe“, also basierend auf der Freiwilligkeit der jungen Menschen.

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