- junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
- Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen […].“
§ 1 SGB VIII
Unsere Aufgaben
Als Teil der Bezirkssozialarbeit Wiesbaden…
... sind wir Schnittstelle zu den Bezirkssozialarbeiterinnen und Bezirkssozialarbeitern des Amtes für Soziale Arbeit, die wohnortnah Beratung und Unterstützung für junge Menschen und Familien in Wiesbaden anbieten.
... bieten wir Erstberatung für Eltern und Jugendliche – z. B. zu Fragen wie
- Wie geht es nach der polizeilichen Vernehmung weiter?
- Gibt es eine Gerichtsverhandlung? Welche Strafe ist möglich?
- Ist mein Kind / bin ich vorbestraft? Was erfährt Schule oder Arbeitgeber?
- Sind Schadensersatzforderungen zu erwarten?
... führen wir Diversionsverfahren nach Zuweisung durch die Staatsanwaltschaft im Haus des Jugendrechts Wiesbaden durch:
- Durchführung von Erziehungsgesprächen
- Zuweisung Einsatzstellen zur Ableistung gemeinnütziger Arbeit
- Überwachung der Ableistung.
... nehmen wir die Aufgabe der Jugendhilfe im Strafverfahren wahr in ausgewählten Einzelfällen sowie für Heranwachsende, die durch andere Jugendämter in Wiesbadener Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht sind.
... sind wir Ansprechpartner in Sofortlagen.
... wirken wir bei Präventions- und Informationsveranstaltungen zu Jugenddelinquenz mit.