Haus des Jugendrechts Wiesbaden

Wiesbaden

Das Haus des Jugendrechts (HdJR) Wiesbaden führt als behördenübergreifende Einrichtung alle am Jugendstrafverfahren beteiligten Institutionen unter einem Dach zusammen. Zielsetzung ist ein abgestimmtes und schnelles Reagieren auf strafbares Verhalten junger Menschen. Damit soll ein Beitrag zur nachhaltigen Bekämpfung und Reduzierung der Jugendkriminalität im Stadtgebiet Wiesbaden geleistet werden.

Dem im Jugendstrafrecht geltenden Wohnortprinzip folgend werden im Haus des Jugendrechts Wiesbaden alle Straftaten bearbeitet, die von Kindern, Jugendlichen (14 bis unter 18 Jahre) und Heranwachsenden (18 bis unter 21 Jahre) mit Wohnsitz in Wiesbaden begangen werden, wobei der Schwerpunkt auf der Straßenkriminalität liegt. Ausgenommen sind Tötungsdelikte, Sexualdelikte, Verkehrsdelikte und schwerere Drogendelikte.
Kurze Kommunikationswege ermöglichen es, die Ermittlungsverfahren effektiver und schneller abzuwickeln und für den Einzelfall passgenaue Unterstützungs- und Sanktionsmöglichkeiten zu erarbeiten.

Das Haus des Jugendrechts nahm als erstes seiner Art im Bundesland Hessen am 1. Februar 2010 seine Tätigkeit auf. Am 10. Dezember 2010 wurde das Projekt offiziell eröffnet. Seinen Sitz hat das Haus des Jugendrechts auf dem Gelände des Polizeipräsidiums Westhessen in Wiesbaden.

Besetzt ist es mit Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten der Polizeidirektion Wiesbaden aus den Sachbereichen Arbeitsgruppe Jaguar, BASU21 (zuständig für „Besonders auffällige Straftäter unter 21 Jahren“) und den jeweiligen Jugendsachbearbeitern der fünf Polizeireviere. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden ist mit einer Jugendstaatsanwältin und einem Jugendstaatsanwalt sowie einer Sekretariatsmitarbeiterin im Haus tätig. Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist mit einer Sozialarbeiterin und einem Sozialarbeiter des Amtes für Soziale Arbeit vertreten.