Kreisel

Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft im Haus des Jugendrechts (HdJR) leitet die Ermittlungen im Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende unter Beachtung der Erziehungsgrundsätze des Jugendgerichtsgesetzes.

Durch die unmittelbare Nähe der am Verfahren Beteiligten, ist die Staatsanwaltschaft im HdJR in jedem Stadium ansprechbar, leitet die polizeilichen Ermittlungen und gibt ihnen die juristische Ausrichtung, setzt Schwerpunkte mit Blick auf eine sinnvolle erzieherische Verfahrensbeendigung in enger Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe und der Täter-Opfer-Ausgleichsstelle und steht auch in engem Kontakt zu Verteidigern und Gerichten. 

Die Staatsanwaltschaft schließt alle Ermittlungsverfahren ab. Sofern eine erzieherische Intervention durch die Gerichte erforderlich erscheint, klagt die Staatsanwaltschaft an, wirkt in der Hauptverhandlung mit und stellt die geeigneten Anträge. Im Rahmen der Vollstreckung rechtskräftiger Urteile, welche in Jugendsachen durch das Gericht erfolgt, wird die Staatsanwaltschaft im Hinblick auf jede relevante Entscheidung gehört und kann so, bis zum Ende des Strafverfahrens, an der Erziehung des betroffenen Jugendlichen oder Heranwachsenden mitwirken.

Auch außerhalb der konkreten Ermittlungsverfahren nimmt die Staatsanwaltschaft an Besprechungen, insbesondere Fallkonferenzen teil. Diese sind zu verstehen als „pädagogische Motivationsgespräche“ im Dialog mit den Jugendlichen, die in kriminelle Verhaltensweisen abzugleiten drohen, ihren Eltern und den im HdJR arbeitenden Institutionen und haben eine konkrete Verhaltensänderung zum Ziel.

Schlagworte zum Thema