Die Staatsanwaltschaft Kassel ist mit zwei Jugendstaatsanwälten im Haus des Jugendrechts in Kassel tätig.
Das Haus des Jugendrechts (HdJR) Kassel führt als behördenübergreifende Einrichtung folgende am Jugendstrafverfahren beteiligten Institutionen unter einem Dach zusammen: Polizei, Staatsanwaltschaft sowie Jugendhilfevertreter des Jugendamtes der Stadt Kassel.
Nach dem im Jugendstrafrecht geltenden Wohnortprinzip werden im Haus des Jugendrechts Kassel all jene Straftaten bearbeitet, die von Jugendlichen (14 Jahre bis 18 Jahre) und Heranwachsenden (18 Jahre bis 21 Jahre) mit Wohnsitz in Kassel begangen werden. Eine Ausnahme bilden bestimmte Deliktsgruppen, insb. Tötungs-, Brandstiftungs- und Betäubungsmitteldelikte.
Zielsetzung und Vorgehen
Unter Berücksichtigung des im Jugendstrafrecht verankerten Erziehungsgedankens ist die Zielsetzung dabei ein noch zielgenaueres und zeitnäheres Reagieren auf strafbares Verhalten junger Menschen als bisher schon.
Mit Hilfe konsequenter und sachgerechter Reaktionen sollen vor allem eine erneute Straffälligkeit möglichst vermieden und eine konkrete Verhaltensänderung der jungen Menschen erreicht werden. Durch individuelle Lösungsansätze, die aufgrund der engen Zusammenarbeit aller beteiligten Institutionen möglich sind, wird ein neuer Baustein zur Reduzierung der Jugendkriminalität im Stadtgebiet Kassel gesetzt.
Die Staatsanwaltschaft Kassel ist mit zwei Jugendstaatsanwälten im Haus tätig.
Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Haus des Jugendrechts stehen als Ansprechpartner rund um das Thema Jugendkriminalität und Jugendstrafrecht zur Verfügung.