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Die polizeilichen Aufgaben im Haus des Jugendrechts (HdJR) Frankfurt-Höchst werden durch 11 speziell für die Bearbeitung von Jugendkriminalität geschulte Jugendsachbearbeiterinnen und Jugendsachbearbeiter der Schutz- und Kriminalpolizei wahrgenommen.

Innerhalb des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main sind die Häuser des Jugendrechts an die Abteilung Einsatz, Projekt Jugend angegliedert. Das Projekt Jugend fungiert als zentraler Ansprechpartner für die Themenbereiche Jugendkriminalität und Jugendprävention.

Bislang waren im Stadtgebiet Frankfurt zwei Häuser des Jugendrechts eingerichtet (HdJR Höchst seit 23.02.2011 und HdJR Nord seit 27.03.2015).

Am 10.05.2021 eröffnete das dritte Haus des Jugendrechts Süd.

Perspektivisch soll das Projekt Jugend noch um das HdJR Mitte / Ost ergänzt werden, sodass eine flächendeckende Ausweitung auf das gesamte Stadtgebiet erreicht wird. Die Suche nach einer geeigneten Liegenschaft ist in vollem Gange.

Ziel der Häuser des Jugendrechts ist es durch die koordinierte institutionsübergreifende Zusammenarbeit schnell auf strafbares Verhalten junger Menschen zu reagieren. Damit soll ein Beitrag zur nachhaltigen Bekämpfung von Jugendkriminalität im Stadtgebiet Frankfurt am Main geleistet werden. Die Arbeit der Häuser setzt sich aus Repression und Prävention zusammen.

Repression

Die Sachbearbeitung erfolgt nach dem Wohnortprinzip der tatverdächtigen Kinder sowie beschuldigten Jugendlichen und Heranwachsenden. Durch die Zusammenarbeit der in den Häusern ansässigen Institutionen (Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe, Täter-Opfer-Ausgleich und der Verein für Kinder- und Jugendhilfe) können die Ermittlungsverfahren schneller und effektiver abgeschlossen und mit dem im Jugendstrafrecht verankerten Erziehungsgedanken für den Einzelfall passgenaue Unterstützungs- und Sanktionsmöglichkeiten erarbeitet werden.

Prävention

Die Durchführung von regelmäßig stattfindenden „Präventionstagen“ (Jugendschutzkontrollen, Aufsuchen von Brennpunkten der einzelnen Stadtteile etc.), die Teilnahme an Sitzungen der Regionalräte, etc. sind ein fester Bestandteil der Arbeit der Häuser des Jugendrechts. Dabei stehen sie im regelmäßigen Austausch mit den in den Häusern zugehörigen Jugendkoordinatoren.

BASU21

Durch das überwiegend präventiv ausgelegte Programm „Besonders Auffällige Straftäterinnen und Straftäter Unter 21 Jahren“ (BASU21) sollen bei Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden, die häufig mit delinquentem Verhalten und insbesondere mit Gewaltdelikten in Erscheinung treten, durch abgestimmte Maßnahmen unter den Institutionen (vernetzte Präventionsarbeit) ein Abgleiten in eine dauerhafte kriminelle Karriere verhindert werden. Dabei ist es besonders wichtig, kriminellen Verhaltensmustern frühzeitig entgegenzuwirken. BASU21 werden von den Ermittlerinnen und Ermittlern intensiv betreut. Dazu gehören regelmäßig Erziehungsgespräche, Kontakte mit den Eltern der Jugendlichen und mit den Schulen. Im Mittelpunkt steht der Jugendliche, dem sein Fehlverhalten aufgezeigt wird, dem aber auch Hilfestellungen angeboten werden, um den momentan eingeschlagenen Weg zu verlassen.

Jugendkoordination

Ein weiterer Baustein der Prävention in den Häusern des Jugendrechts ist die Jugendkoordination. In jedem Haus des Jugendrechts ist mindestens ein(e) Jugendkoordinator(in) vertreten.

Die Jugendkoordination fungiert als Schnittstelle zwischen polizeilichen Dienststellen und sämtlichen städtischen Einrichtungen, welche mit Jugendarbeit befasst sind. Dabei arbeitet sie eng mit den Jugendämtern, verschiedenen Beratungsstellen und Hilfseinrichtungen der Stadtteile sowie der Justiz zusammen.

Die polizeiliche Jugendkoordination berät und unterstützt Eltern und Schulen im Zusammenhang mit auffälligen Kindern und Jugendlichen und unterbreitet Präventionsangebote wie runde Tische oder andere themenspezifische Informationsveranstaltungen.

Für Schulen bietet die Jugendkoordination das Präventionsprogramm "Prävention im Team" (PiT) an.

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