Kompass in einer Hand

Prävention in Hessen

Die ressortübergreifenden Häuser des Jugendrechts verfolgen das Ziel, junge Menschen frühzeitig - möglichst vor oder an der Schwelle der Delinquenz - durch einen verstärkten präventiven Ansatz zu erreichen. Darüber hinaus gibt es in Hessen vielfältige weitere Präventionsangebote.

Der Landespräventionsrat Hessen wurde 1992 auf Vorschlag des Hessischen Ministeriums der Justiz und für den Rechtsstaat durch einen Kabinettbeschluss aufgrund der Idee eingerichtet, dass eine Kriminalitätsvorbeugung erfolgreicher sein könne, "wenn sie den Käfig der Innen- und Justizpolitik verlässt und ihrerseits Einfluss nimmt auf alle gesellschaftspolitisch maßgeblichen Instanzen". Er begreift Kriminalitätsverhütung als eine gesellschaftliche Aufgabe, die umso eher gelingen kann, wenn eine enge und abgestimmte Zusammenarbeit der mit der Verhütung von Straftaten befassten Behörden und den die Arbeits-, Sozial-, Bildungs- und Wohnungspolitik gestaltenden Stellen untereinander als auch ein möglichst viele gesellschaftliche Kräfte einbeziehender Informationsaustausch gewährleistet ist. Der Landespräventionsrat widmet sich in zehn Arbeitsgruppen unterschiedlichen Themen, die Arbeitsgruppen IV („Jugendkriminalität“) und VIII („Gewalterfahrungen im öffentlichen Raum bei Kindern und Jugendlichen“) beschäftigen sich mit der Zielgruppe Kinder, Jugendliche und Heranwachsende.

Netzwerk gegen Gewalt

Vor dem Hintergrund eskalierender Gewaltphänomene insbesondere junger Menschen hat die Hessische Landesregierung im Dezember 2002 zudem die Einrichtung eines ressortübergreifenden Netzwerks gegen Gewalt beschlossen. Ziel des Netzwerks ist es, bezüglich der Zielgruppe Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die Kooperation der in der Gewaltprävention tätigen Behörden und Institutionen zu intensivieren und im Sinne eines gesamtgesellschaftlichen Ansatzes private und öffentliche Initiativen zu vernetzen und zu unterstützen. Das Netzwerk gegen Gewalt wird getragen von der Hessischen Staatskanzlei, dem Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, dem Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen, dem Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, dem Hessischen Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat sowie dem Landespräventionsrat. Durch die Einrichtung von sieben Regionalen Geschäftsstellen bei den Polizeipräsidien sowie zwei Regionalstellen konnten eine Vielzahl von Präventionsmaßnahmen in der Fläche implementiert werden.

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