Schachfiguren aus Holz

Häuser des Jugendrechts in Hessen

In Häusern des Jugendrechts sind die staatlichen Institutionen, welche im Jugendstrafverfahren zuständig sind – d. h. Jugendhilfe/Jugendgerichtshilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft mit Ausnahme des Gerichts – sowie gegebenenfalls freie Träger in einem Gebäude untergebracht.

Zielsetzung

Häuser des Jugendrechts verfolgen das Ziel, auf strafrechtlich relevantes Verhalten von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden zeitnah und mit abgestimmten Maßnahmen, welche die individuelle Lebenssituation des jungen Menschen berücksichtigen, zu reagieren und auf diese Weise weitere Delinquenz zu verhindern. Die Stärkung der Präventionsarbeit sowie die Intensivierung der Zusammenarbeit mit anderen Kooperationspartnern und Vorhaltung entsprechender Hilfsangebote, zum Beispiel der Suchtberatung, bilden einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit.

Eröffnung

In Hessen begannen die Vorbereitungen für die Einrichtung von Häusern des Jugendrechts in Frankfurt am Main-Höchst und Wiesbaden im Jahr 2008. Damit wurde zugleich eine wesentliche Empfehlung der hessischen Expertenkommission zur Verbesserung der rechtlichen und tatsächlichen Instrumentarien zur Bekämpfung der Jugendkriminalität umgesetzt. Die Eckpunkte der Zusammenarbeit wurden ressortübergreifend abgestimmt und die Verfahrensabläufe sodann im Rahmen weiterer Konzeptionspapiere konkretisiert, wobei dieser Prozess eng durch den Hessischen Datenschutzbeauftragten begleitet worden ist. Die offizielle Eröffnung konnte sodann am 10. Dezember 2010 in Wiesbaden und am 23. Februar 2011 in Frankfurt am Main-Höchst stattfinden. Aufgrund der positiven Erfahrungen wurde im Norden von Frankfurt am Main ein drittes hessisches Haus des Jugendrechts eingerichtet und am 27. März 2015 offiziell eröffnet.

Das Haus des Jugendrechts Offenbach hat als viertes seiner Art im Bundesland Hessen Anfang Januar 2019 seine Tätigkeit aufgenommen. Am 10.04.2019 wurde es offiziell eröffnet.

2021 wurden zwei weitere Häuser des Jugendrechts eröffnet, am 10.05.2021 das Haus Frankfurt/Süd und am 30.06.2021 in Kassel.

Evaluierung

Eine Evaluierung der Häuser des Jugendrechts Frankfurt am Main-Höchst und Wiesbaden erfolgte durch die Kriminologische Zentralstelle Wiesbaden in Kooperation mit der Professur für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Der Abschlussbericht wurde im Juli 2013 vorgelegt.

Der Bericht wurde auf der Seite des Hessischen Ministeriums der Justiz und für den Rechtsstaat unter Presse/Publikationen veröffentlicht bzw. steht hier zum Download zur Verfügung.

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