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Polizei

Seit Beginn des Jahres 2019 sind im Haus des Jugendrechts 22 Polizeibeamte und Beamtinnen der Schutz- und Kriminalpolizei tätig, die für die Bearbeitung von Jugendkriminalität speziell geschult sind. Die örtliche Zuständigkeit erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet Offenbach mit seinen ca. 138.000 Einwohnern.

Die Polizei im Haus des Jugendrechts hat neben den Aufgaben der Strafverfolgung gegen Jugendliche und Heranwachsende auch die Aufgabe der Gefahrenabwehr wahrzunehmen.

Im Haus des Jugendrechts werden bis auf wenige fachspezifische Deliktsbereiche (z.B. Sexual-, Rauschgift- und Kapitaldelikte) alle Ermittlungsverfahren gegen Kinder, Jugendliche und Heranwachsende der Stadt Offenbach am Main bearbeitet. Aufgrund der täterorientierten Sachbearbeitung und des Wohnortprinzips wird somit gewährleistet, dass für den jugendlichen Täter in der Regel nur noch das Haus des Jugendrechts Offenbach am Main zuständig ist.

Programme

Das Personal der Polizei gliedert sich in die drei Sachgebiete „Jugendkriminalität“, „jugendliche MIT/ BASU21“ sowie „jugendliche MIT/BASU21 und erwachsene MIT“ auf. Als Besonderheit kann das zuletzt genannte Sachgebiet angesehen werden, das jugendliche MIT/BASU21 mit Wohnsitz im Landkreis Offenbach betreut und dem Haus des Jugendrechts Offenbach am Main angegliedert ist.

BASU21

Im vorwiegend präventiven Bereich wird durch mehrere Jugendsachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen das Programm „BASU21“ (besonders auffällige Straftäter unter 21 Jahren) umgesetzt. Um ein dauerhaftes Abgleiten von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden in die Kriminalität zu verhindern, bedarf es einer intensiven Betreuung. Die Beschäftigten pflegen enge Kontakte zu den Erziehungsberechtigten und kooperieren praxisorientiert mit anderen Behörden und Institutionen, die mit Jugendsachen befasst sind.

Präventions-/Jugendschutzkontrollen

Des Weiteren finden regelmäßig Präventions-/Jugendschutzkontrollen an bekannten Treffpunkten der Jugendlichen statt. Dazu gehören neben Parkhäusern, Grünanlagen, Schulhöfen und dem KOMM-Einkaufszentrum auch Lokalitäten wie Spielotheken und Bars.

MIT

Bei der wiederholten und deliktsübergreifenden Begehung von Straftaten werden junge Täter und Täterinnen in das Programm „MIT“ (Mehrfach- und Intensivtäter) eingestuft mit dem Ziel, den Täterkreis einer konsequenten Strafverfolgung zuzuführen.

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