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Veröffentlichungen

Die Gründe, warum junge Menschen strafrechtlich in Erscheinung treten, sind sehr vielschichtig und komplex. Sie haben ihre Ursache in den verschiedensten Lebensbereichen einer Gesellschaft und bedürfen entsprechend differenzierter Lösungsansätze.

Unser Ziel

Vor diesem Hintergrund erfolgte in Hessen die Einrichtung von Häusern des Jugendrechts. Ziel dieser Institutionen ist zum einen die Betrachtung des jungen Menschen in seiner Gesamtheit und zum anderen die Abstimmung von Maßnahmen und Hilfen aller am Reaktions- und Interventionsprozess beteiligten Organisationen und Einrichtungen, und zwar sowohl für den Bereich des Strafverfahrens und den Bereich der Jugendhilfe als auch für die Präventionsarbeit.

Um die behördenübergreifende Zusammenarbeit auch über die Häuser des Jugendrechts hinaus zu fördern, wurde zudem die Broschüre „Jugenddelinquenz - Handreichung zur institutionsübergreifenden Zusammenarbeit bei der Prävention, Intervention und Repression“ durch eine gemeinsame Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des Hessischen Ministeriums des des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen, des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, des Hessischen Ministeriums der Justiz und für den Rechtsstaat, des Hessischen Datenschutzbeauftragten sowie der kommunalen Spitzenverbände Hessischer Landkreistag und Hessischer Städtetag erarbeitet. In der Handreichung erfolgt zunächst eine Beschreibung der Zuständigkeiten und Aufgaben der einzelnen Ressorts sowie der gesetzlichen Grundlagen. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten und Vorteile der Zusammenarbeit insbesondere in Form von Runden Tischen und Fallkonferenzen aufgezeigt und datenschutzrechtliche Grundlagen detailliert erläutert. Im letzten Abschnitt finden sich schließlich Ausführungen zu praxisrelevanten Einzelfragen der Zusammenarbeit. Die Handreichung soll als Hilfestellung dienen, ohne jedoch den Anspruch zu erheben, allen Problemstellungen der Praxis gerecht werden zu können.

Polizei Hessen – Jahresbericht Jugenddelinquenz/-gefährdung

Jugenddelinquenz ist ubiquitär und vorübergehend, was durch die kriminologische Forschung belegt ist. Der weitaus überwiegende Teil der delinquenten Jugendlichen wird danach nicht wieder auffällig. Polizeiliche Auswertungen und Dunkelfeldforschungen machen deutlich, dass lediglich ein kleiner Anteil der jugendlichen Straftäter für den Großteil der begangenen Straftaten verantwortlich ist. Die Ursachen für die Entstehung von Jugenddelinquenz sind vielfältig. Neben der repressiven Arbeit hat die hessischen Polizei, zusammen mit den jeweiligen Partnern, das langfristige Ziel, durch geeignete Angebote und Maßnahmen Verhaltensauffälligkeiten und Kriminalität zu reduzieren.

Mit den Jahresberichten „Jugenddelinquenz und Jugendgefährdung“ des Hessischen Landeskriminalamtes wird die Entwicklung von Delinquenz und Gefährdung von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden auf der Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) Hessen landesweit dargestellt und einzelne jugendtypische Deliktsbereiche näher beleuchtet. Darüber hinaus gibt der Bericht unter Einbeziehung der Erkenntnissen und Erfahrungen der polizeilichen Jugendkoordinatoren, Jugendsachbearbeiter und Migrationsbeauftragten einen aktuellen Überblick über die repressiven und präventiven Tätigkeiten der Polizei.

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